Spenden & Helfen
Spenden & Helfen Infos
Der VOR ORT e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen.

 

Spenden an den VOR ORT e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden (Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes).

 

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an den VOR ORT e.V. ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.


Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den VOR ORT e.V. erhalten Sie hier zum Download.

 


Spenden über 200 Euro müssen über eine vom VOR ORT e.V. ausgestellte Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

 

 

Bitte vergessen Sie nicht, auf dem Überweisungsformular Ihre Adresse anzugeben!

 

 

(Angaben zur Steuer ohne Gewähr: Stand Mai 2011)



Last update:  11:49 06/05 2011